Visionen, Debatten, Ausblicke

Internationaler Workshop zu Rechten der Natur, Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin, 15. Februar 2024

von Imke Horstmannshoff & Barbara Unmüßig

Angesichts aktueller sozial-ökologischer Herausforderungen wie der Klimakatastrophe und dem drastischen Verlust der biologischen Vielfalt dienen die Rechte der Natur (RdN) als radikales Konzept, um die Beziehungen zwischen Mensch und Natur zu hinterfragen und neu zu überdenken, sowie als rechtliches Instrument zum Schutz von Ökosystemen und der bio(-kulturellen) Vielfalt. Angespornt durch die Erfolge indigener Gruppen und fortschrittlicher Kräfte in Lateinamerika, gewinnt die Idee heute weltweit an Zugkraft.

Um über dieses Potenzial nachzudenken und die Debatten und Netzwerke rund um RdN voranzutreiben, haben sich die Heinrich-Böll-Stiftung und die Global Assembly zusammengetan und zu einem ganztägigen, internationalen Workshop in der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin eingeladen.

    Für den deutschen Kontext war dies eine einmalige Gelegenheit, 30 Aktivist:innen, Akademiker:innen, Journalist:innen, Vertreter:innen von NGOs und weitere Expert:innen aus den Bereichen Umweltschutz, Menschenrechte und Umweltrecht aus Europa, Lateinamerika und Afrika zusammenzubringen und so einen Raum für Austausch, Vernetzung und Diskussion über einige der drängenden Fragen rund um RdN zu schaffen:

    Was ist die große Vision hinter dem Konzept, und wie wird es in verschiedenen Kontexten umgesetzt?

    Was sind vielversprechende Ansätze, relevante Faktoren und große Herausforderungen?

    Was ist die Beziehung zwischen RdN und Menschenrechten bzw. dem Eigentumskonzept? Wie weiter auf dem Weg zu RdN und einer "Ökologisierung des Rechts"?

    Große Vision, harte Realitäten, kreative Ansätze

    Wie im Eröffnungsvortrag des Workshops von Vanessa Hasson (Gründerin der NGO MAPAS, Sao Paulo, Brasilien) sowie in einer ersten Runde von Blitzlichtern zu Fallstudien, Kämpfen und Initiativen auf der ganzen Welt deutlich wurde, dienen RdN als Überbegriff für eine Vielfalt von Akteur:innen und Ansätzen - von lokalen und indigenen Gemeinschaften über Institutionen des öffentlichen Sektors bis hin zu transnationalen Organisationen -, die sich für die gemeinsame Idee eines Wandels der Rechtsprechung einsetzen: hin zu einem Paradigma, das die nichtmenschliche Welt stärker einbezieht.

    Die Rechte der Natur werden entweder noch gefordert, existieren schon auf dem Papier oder werden bereits in die Praxis umgesetzt - und das alles auf ganz unterschiedliche Weise. Diskutiert wurden unter anderem

    • kommunale und regionale Gesetzgebungen, die einzelne Ökosysteme als Rechtssubjekte anerkennen, wie z. B. Gewässer: Rio Atrato/Kolumbien, Whanganui River/Aotearoa Neuseeland, Mar Menor/Spanien; daneben die Flüsse Yamuna und Ganges/Indien, deren Anerkennung ins Stocken geraten ist; sowie Initiativen für mehrere europäische Flüsse,
    • die Anerkennung von heiligen Naturstätten als Träger von Rechten (Uganda),
    • die Gewährung von Rechten für Pacha Mama ("Mutter Erde"; Ecuador und Bolivien), sowie
    • die Anerkennung von Rechten der Natur als Ganzes in staatlichen Verfassungen (neue Initiativen: Republik Irland, sowie in Bayern und anderen deutschen Bundesländern, sowie auf deutscher Bundesebene).

    Abhängig von den jeweiligen Bedingungen werden unterschiedliche, teilweise kreative Ansätze in der Kampagne für RdN eingesetzt. Dazu gehören unter anderem,

    Die rechtlichen, politischen, sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen unterscheiden sich teils erheblich, ebenso wie die Herausforderungen und Möglichkeiten, denen sich Akteur:innen gegenübersehen.

    Indigene Gemeinschaften sind nur allzu oft gezwungen, ihre Gebiete und Stätten gegen Zerstörungen zu verteidigen, die durch die globale industrielle Nachfrage nach Rohstoffen und durch die Politik des Rohstoff-Extraktivismus verursacht wird. Umwelt- und Menschenrechtsaktivist:innen sind in vielen Teilen der Welt mit Verfolgung und Bedrohung ihres Lebens konfrontiert. In westlichen Kontexten haben Umweltgesetze oft das Nachsehen gegenüber den Interessen von Unternehmen, und tief verwurzelte anthropozentrische Überzeugungen verhindern einen systemischen Wandel.

    Indem sie der Stimme der Natur Gehör verschaffen und letztlich darauf abzielen, das Gleichgewicht legislativer Macht und Möglichkeiten zugunsten der Natur zu verschieben, stellen RdN eine wichtige Erweiterung im Spektrum an Strategien dar, die darauf abzielen, den derzeit vorherrschenden Machtasymmetrien (zugunsten der Interessen von Menschen und Unternehmen) entgegenzuwirken.

    Die Wirksamkeit von RdN hängt jedoch entscheidend von funktionierenden Staats- und Rechtssystemen ab, insbesondere von unabhängigen Gerichten und Gerichtsverfahren, was in vielen autoritären und semi-autoritären Regimen keine Selbstverständlichkeit ist.

    RdN und Menschenrechte: Widerspruch oder Synergie?

    Zu einem gewissen Grad sind menschliche Handlungen und Interessen die Ursache für vielfältige Umweltschäden auf der ganzen Welt: Sie stehen daher scheinbar in ständigem Widerspruch zu den Bedürfnissen und Interessen der Umwelt. Darüber hinaus werden die Menschenrechte (MR), obwohl sie zu den einflussreichsten Grundsätzen des Völkerrechts gehören, immer noch und nach wie vor in zu vielen Kontexten verletzt und gefährdet. Warum also ein weiterer Rechtsdiskurs, der der Einhaltung der Menschenrechte sogar widersprechen oder diese gar schwächen könnte?

    Sowohl die Diskutant:innen als auch die Referent:innen und Kommentator:innen (Heiner Bielefeldt, FAU Erlangen-Nürnberg - Jérémie Gilbert, University of Roehampton - Lotte Leicht, Climate Rights International) stellten die Vorstellung eines "abstrakten Antagonismus" zwischen Menschenrechten und RdN grundsätzlich in Frage. Sie verwiesen auf den Wert von Ökosystemen für das menschliche Leben und auf die Rolle des Menschen bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt in vielen Bereichen (z.B. indigene Schutzgebiete, Kulturlandschaften) sowie auf die zunehmend katastrophalen Folgen von Umweltschäden für menschliches und nicht-menschliches Leben, und betonten die Verflechtung von Natur und Mensch.

    Mehr noch, so wurde argumentiert,

    in Anbetracht der Synergien zwischen RdN-Perspektiven und MR (Recht auf Nahrung, Recht auf Wasser, Recht auf eine gesunde Umwelt) und der Möglichkeit, MR in Richtung RdN auszuweiten, würden RdN entgegen weit verbreiteter Meinungen eher stärkend für Bedeutung und Umsetzung von MR insgesamt wirken.

    Dennoch können die Interessen von Mensch und Natur in vielen Fällen miteinander in Konflikt geraten und müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Wie der Menschenrechtsexperte Jérémie Gilbert hervorhob, ist diese Notwendigkeit der Abwägung und Prüfung jedoch von Anfang an in den Rahmen der MR eingeschrieben: Die meisten MR sind nicht als absolute Rechte, sondern unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit ("proportionality", also der Einschränkung angesichts widerstreitender Interessen) formuliert worden. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass die MR innerhalb ihres grundsätzlich universalistischen Rahmens immer wieder auch (z. B. kulturelle) Vielfalt bis zu einem gewissen Grad toleriert haben.

    Für die Workshop-Teilnehmenden ermöglichten die Debatten um MR und RdN auch eine gründlichere Diskussion der Beziehung zwischen Mensch und Natur und warfen so ein Licht auf die dahinter stehenden, mitunter unterschiedlichen Auffassungen und "großen Visionen". Einige Redner:innen fokussierten auf die Synergien von MR und RdN, im Falle eines gleichberechtigten Nebeneinanders im Kontext aktueller rechtlicher Rahmenbedingungen. Andere wiederum bestanden auf der großen Vision der Verbundenheit, in der der Mensch als Teil der Natur betrachtet wird, und betonten, dass ein konsequenter, ganzheitlicher RdN-Ansatz MR einschließen (und damit, nach Meinung einiger, den MR übergeordnet sein) müsste.

    Heiner Bielefeldt hingegen plädierte in seinem Vortrag unter Verweis auf die anthropozentrischen Wurzeln des Rechtskonzepts für einen "Anthropozentrismus der Verantwortung": Menschen, die Rechte interpretieren, einfordern und erweitern, sind die einzigen, die eine "aktive Rechteinhaberschaft" haben: Menschenrechte bringen also sehr spezifische Bindungen und Merkmale mit sich und sollten die Verantwortung und die Pflicht der Menschen beinhalten, sich um Interessen und Rechte zu kümmern, die über ihre eigenen hinausgehen.

    Die Natur als Eigentum oder das Risiko der "Übersetzung"

    Eigentumsrechte sind die Grundlage von Rechtssystemen, wirtschaftlichen und politischen Systemen auf der ganzen Welt. In vielen Fällen bedeutet das Eintreten für RdN eine Konfrontation mit herkömmlichen Eigentumsrechten, was zu scheinbar unlösbaren Konflikten führt. Die Diskussionen in den Workshops ergaben jedoch ein vielschichtigeres Bild.

    Viele Stimmen traten noch einmal für die großen Visionen der RdN (mit Ursprung in indigenen Lebenswelten) ein, nach denen die Natur weder objektiviert noch dem Eigentum unterworfen werden kann. Andere argumentierten auf der Grundlage pragmatischerer, funktionalerer Ansätze. 

    Der deutsche Philosoph Tilo Wesche (Universität Oldenburg), der sich bereit erklärt hatte, einen ersten Input beizutragen, musste seine Teilnahme leider absagen, weshalb der Themenblock zu RdN und Eigentum einiger Improvisation unterlag: Barbara Unmüßig fasste Wesches Hauptpunkte zusammen, Hermann Ott (Client Earth) kommentierte, und Elisabeth Weydt (Autorin und Journalistin) sowie Christian Hönig (BUND) gaben spontan kurze Inputs. 

    Wie Hermann Ott in seinem Beitrag hervorhob, stellt "Eigentum" auf privatrechtlicher Ebene (wie auch "Souveränität" auf verfassungs- und völkerrechtlicher Ebene) die Säule der kapitalistischen Wirtschaftsordnung dar.

    Ein Recht des 21. Jahrhunderts sollte jedoch auf eine kooperative Ordnung abzielen, die auf der Solidarität zwischen den Menschen und mit anderen Lebewesen auf unserem Planeten beruht.

    In einigen Fällen, so skizzierte Lotte Leicht (Climate Rights Internationa), fungiert Eigentum jedoch als Instrument zum Schutz von Umwelt- und Menschenrechten, z. B. wenn es die Grundlage für Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels und Umweltzerstörungen bildet. Und, um das Ganze noch komplexer zu machen: In mehreren RdN-Gesetzgebungen werden Ökosysteme selbst zu Eigentümer:innen erklärt, zu Rechtssubjekten, die sich selbst "besitzen" (als Teil von postkolonialer Konfliktlösung wie z. B. im Fall des Whanganui River, ANZ).

    Wie der irische Rechtswissenschaftler Peter Doran (Queen's University Belfast) feststellte, war das Konzept des Privateigentums sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart die Grundlage für Prozesse der Abgrenzung und Ausgrenzung. Hier könnte RdN von einer stärkeren Verbindung zu den Debatten um die "Commons" profitieren - einschließlich ihres Schwerpunkts auf einer "common governance", was eine neue Konzeption des staatlichen Schutzes und der Förderung anderer Arten von Eigentum bedeuten würde.

    Eigentum ist für die Umsetzung von RdN somit sowohl Hindernis als auch Chance: die individuelle Relation ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Tilo Wesche schlägt in seinem kürzlich erschienen Buch gleich eine ganze Begründung der RdN durch Eigentum vor: mit Ökosystemen und Menschen als Träger:innen gemeinsamer Eigentumsrechte, die auf der gemeinsamen Produktion von Ressourcen und Ökosystemleistungen durch Mensch und Natur beruhen.

    Da marktwirtschaftliche Lösungen wie Ökosystemleistungen im Kontext des internationalen Klima- und Umweltschutzes bereits eine wichtige Rolle spielen, öffnete Wesches Beitrag die Tür für eine breitere Diskussion sowie einer allgemeinen Kritik an der verstärkten Kommodifizierung und Monetarisierung der Natur. Hier bieten RdN - mit ihrem Beharren auf der Natur als nicht kommerzialisierbar und inhärent wertvoll, unabhängig von ihrer Bereitstellung von Dienstleistungen oder Nutzen für den Menschen - in der Regel eine starke Gegenperspektive.

    Wesches Beitrag stellt sicherlich eine "Übersetzung" der RdN auf den Kontext der starken Eigentumsrechtskonzepte in Europa dar.

    Auch hier zeigt sich, dass die RdN zwar auf verschiedene kulturelle, soziale und rechtliche Kontexte übertragen werden können, dass solche Übersetzungen jedoch das Risiko bergen, die Idee ihres Potenzials für radikalere Paradigmenwechsel zu berauben.

    Inwieweit und auf welche Weise die RdN an unterschiedliche Kontexte und Bedingungen angepasst werden können und sollten, muss sicherlich weiter diskutiert werden, vor allem, wenn es um ihre Anwendung im europäischen Kontext geht.

    Wie weiter mit Rechten der Natur?

    In der Diskussion um Perspektiven, potentielle Kooperationen und Ideen zur weiteren Förderung von RdN diskutierten die Teilnehmenden Ideen und Forderungen auf politischer und konzeptioneller Ebene. Dazu gehörten der Aufbau von Strategien,  Kommunikation, die Verlinkung zu neuen Bündnispartner:innen, Diskursen und internationalen Foren sowie die weitere theoretische Klärung des Konzepts.

    Für die Verwirklichung von RdN in der ganzen Welt ist die erwähnte Vielfalt und Flexibilität des Konzepts sicherlich ein Vorteil, da sie es ermöglicht, es auf verschiedene Kontexte zu übertragen und zu übersetzen sowie maßgeschneiderte Ansätze zu entwickeln, die Veränderungen auf vielen Ebenen vorantreiben. Als "Bewegung", die vielfältige, mehr oder weniger miteinander verbundene Initiativen umfasst, könnten die Rechte der Natur jedoch von einem gemeinsamen Rahmen und einer gemeinsamen Strategie für Kampagnen, Kommunikation und Lobbyarbeit profitieren, ebenso wie von der Zusammenführung bestehender Netzwerke und Strukturen. Transnationale Organisationen wie die Global Alliance for Rights of Nature (GARN) sind in dieser Hinsicht wegweisend und bedürfen weiterer Stärkung.

    Im europäischen Kontext könnte die Arbeit für RdN eine strategische Lobbyarbeit für die Einbeziehung solcher Perspektiven in die Politikgestaltung auf nationaler und EU-Ebene beinhalten, beispielsweise durch die Einreichung von Berichten und Vorschlägen. Auf internationaler Ebene sind RdN bereits im Rahmen des UN-Programms Harmony with Naturevertreten. Angesichts der bevorstehenden großen internationalen Gipfeltreffen wie der COP CBD 16 in Kolumbien und dem UN-Zukunftsgipfel wurde eine gezielte Strategie vorgeschlagen, die auch die Organisation von Nebenveranstaltungen und Diskussionsforen umfasst.

    Die Verknüpfung von RdN mit anderen relevanten Themenbereichen war ein wichtiges Anliegen. Erwähnt wurden Verbindungen zu Akteur:innen, Politiken und Diskursen im Bereich der Menschenrechte, zu Umweltorganisationen und -bewegungen sowie zu Debatten über Ökozid, Extraktivismus und der "Green Transition", Degrowth, kollektive Ressourcenverwaltung und die "Allmende". Darüber hinaus könnten RdN davon profitieren, mit den derzeit vorherrschenden, marktbasierten Paradigmen der Nachhaltigkeit und "Green Deals", wie dem Rahmenwerk für Ökosystemleistungen und der Kohlenstoffbepreisung, ins Gespräch - und in die Kontroverse - gebracht zu werden:

    RdN könnten so deutlicher als Alternative zu Kommodifizierung und Monetarisierung der Natur positioniert werden.

    Da RdN in vielen Kontexten erst im Begriff sind, breitere öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen, werden Kommunikation und Sensibilisierung für die Idee selbst für einige Zeit sicherlich wichtige Punkte bleiben.

    Zu guter letzt bedarf es weiterer Diskussionsräume, Forschung sowie kreativer Ansätze, um konzeptionelle Klarheit zu schaffen und die Rechte der Natur mit vielfältigen Akteur:innen, Ideen und Initiativen zu verknüpfen.

    Herzlichen Dank an alle, die zu diesem Workshop beigetragen haben. Wir hoffen, das Gespräch fortzusetzen. --

    Imke Horstmannshoff & Barbara Unmüßig

     


    Imke Horstmannshoff forscht, schreibt und ist aktiv für sozial-ökologischen Wandel in Europa. Sie arbeitet inhaltlich und strategisch zum Thema und koordiniert und moderiert Workshops sowie das Online-Dossier Rechte der Natur der Global Assembly. Mit einem Hintergrund in Cultural und Global Studies bereitet sie sich derzeit auf eine Promotion zu Rechten der Natur in Europa vor.

    Barbara Unmüßig ist Politikwissenschaftlerin und Publizistin, und Mitbegründerin zahlreicher Netzwerke und Organisationen (Deutsches Institut für Menschenrechte, Forum Umwelt & Entwicklung, etc). Als Vorstandsmitglied der Heinrich-Böll-Stiftung prägte sie bis 2022 über zwei Jahrzehnte lang die internationale und feministische Arbeit der Stiftung.